Kirchliche Trauung

Ein Rosengebinde schmückt die Kirchenbank während einer kirchlichen Trauung. Im Hintergrund sitzt ein Paar vor dem Altar. Die Blume steht im Fokus, der Hintergrund ist unscharf.

Bei der kirchlichen Trauung bitten die Brautleute um den Segen und die Begleitung Gottes in der vor dem Standesamt geschlossenen Ehe.

Vor sich und vor Gott, vor Freunden und Verwandten versprechen die Eheleute mit ihrem Ja-Wort, beieinander zu bleiben. Sie bringen zum Ausdruck, dass sie sich füreinander entschieden haben und immer wieder neu für ihre Liebe sorgen wollen. Dabei wissen sie auch, dass sie eine gelingende Partnerschaft nicht allein aus sich selbst heraus leben können, sondern auf die Hilfe anderer und auf Gottes Segen angewiesen sind. Deshalb treten sie zum Beginn ihrer Ehe vor die Gemeinde und den Altar Gottes.

Wie der Traugottesdienst ablaufen soll - auch ganz praktische Fragen, etwa wann die Ringe getauscht werden oder welche Musik gespielt werden soll -, können Sie mit der Pfarrperson Ihrer Kirchengemeinde besprechen. 

Fragen rund um die Kirchliche Trauung

Können wir uns aussuchen, in welcher Kirche wir heiraten wollen?

Ja. Setzen Sie sich dazu bitte mit der Gemeinde Ihrer Wahl in Verbindung. Üblich ist jedoch die Trauung in Ihrer Ortsgemeinde.

Wer wird uns trauen?

Den Pfarrperson können Sie frei wählen. Im Traugespräch besprechen Sie den Ablauf und wie Sie Ihre Trauung persönlich gestalten.

Wir sind ein gleichgeschlechtliches Paar. Ist bei uns der Ablauf der kirchlichen Hochzeit der gleiche?

Ja. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz traut alle Paare. Der Ablauf entspricht dabei den Traugottesdiensten, wie sie auch zur Eheschließung zwischen Mann und Frau aussehen. Das Paar verspricht sich vor Gott und der Gemeinde die Treue und wechselt dann gegebenenfalls die Ringe als Zeichen dieser Treue. Der Gottesdienst wird durch eine Eintragung ins Kirchenbuch dokumentiert.

Können wir uns auch kirchlich trauen lassen, wenn wir noch nicht standesamtlich geheiratet haben?

Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die vorherige standesamtliche Eheschließung.

Was ist, wenn wir verschiedenen Konfessionen angehören?

Auch dann können Sie kirchlich heiraten. Alles Weitere besprechen Sie dazu mit Ihrem zuständigen Pfarramt.

Eine Person gehört keiner Kirche oder einer anderen Religion an. Können wir trotzdem kirchlich heiraten?

Ja, wenn die nicht evangelische Person den anderen in der Ausübung seines Glaubens achtet. Falls keiner Mitglied der evangelischen Kirche ist, können Sie leider nicht kirchlich heiraten. Doch die Trauung kann der Anlass sein, den Weg des Glaubens zu suchen und in die Kirche einzutreten.

Können wir auch nach einer Scheidung wieder kirchlich heiraten?

Ja. Die Kraft des Segens gilt für jeden Neuanfang.

Wir wollen bei der Trauung unser Kind taufen lassen. Ist das möglich?

Selbstverständlich. Besprechen Sie das gern mit Ihrer Pfarrperson im Traugespräch.

Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?

Die Trauung ist kostenlos. Manche Gemeinden erbitten einen Kostenbeitrag.

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