Wenn ein Mensch stirbt, beginnt für die Hinterbliebenen eine Zeit der Trauer. Die Bestattung ist ein schmerzhafter, aber bedeutungsvoller Schritt auf diesem Weg. Sie hilft, den Verlust zu verarbeiten und gibt Raum für Erinnerung und Hoffnung.
Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch mit einer Pfarrperson statt – meist im geschützten Rahmen der eigenen Wohnung. Dabei ist Raum für persönliche Fragen und die gemeinsame Planung der Trauerfeier.
In der Trauerfeier begleiten Familie, Freund*innen und Gemeindemitglieder die verstorbene Person auf ihrem letzten Weg. Lieder, Gebete und die Ansprache über ein Bibelwort geben Halt und Trost. Das Leben der verstorbenen Person wird dabei noch einmal gewürdigt.
Die christliche Hoffnung verbindet mit der Zusage: Der Tod hat nicht das letzte Wort. Gott bleibt den Menschen nahe – im Leben wie im Sterben.
Bei einem Trauerfall wenden Sie sich bitte an Ihre Kirchengemeinde.
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrperson oder der bestattenden Person hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Es liegt allerdings im seelsorgerlichen Ermessen der Pfarrperson, die Bestattung dennoch durchzuführen, wenn kirchlich gebundene Angehörige dies wünschen.
Ja, ein Suizid ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im eigenen Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
In der Regel schon. Es hängt allerdings von der Ordnung der zuständigen Friedhofsverwaltung ab, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle oder der Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen. Das muss auch nicht Kirchenmusik sein, denn die Trauerfeier dient auch der Erinnerung. Was der Verstorbene gern gehört hat, passt oft auch in die Trauerfeier. Ihre Pfarrperson kann Ihnen helfen, die passende Musik zu finden.